Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
blickpunkt |x|
Stand: 01.10.05
1 Geltung
1.1 blickpunkt |x|, das Büro der freien Dipl. Designer Britta Zuschlag, Hildy Ueberhofen und Frank Sagel nachfolgend kurz blickpunkt |x| genannt erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.
1.3 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus
gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen
von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich durch blickpunkt |x| im Voraus bestätigt wurde.
1.4 blickpunkt |x| ist berechtigt, die Vertragsbedingungen
zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung/Ergänzung
und deren Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im
Internet auf den Seiten von blickpunkt |x| unter der Internet-Adresse
http://www.blickpunktx.de.
1.5 Widerspricht der Kunde den geänderten/ergänzten Bedingungen
nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung
im Internet, so werden die geänderten/ergänzten Bedingungen
wirksam.
1.6 Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist blickpunkt |x|
berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen,
an dem die geänderten/ergänzten Geschäftsbedingungen
in Kraft treten.
2 Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit
2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.
2.2 Der Vertag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch
den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch
blickpunkt |x| bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher
Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten blickpunkt |x|
bedarf.
2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten
Designleistung.
3 Vertragsgrundlagen, Basisdaten
3.1 Sofern blickpunkt |x| ein individuelles Angebot abgegeben
hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlagen.
3.2 Der Kunde trägt das Risiko, dass der Vertragsgegenstand
seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der
Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese
schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung
seitens blickpunkt |x| wirksam.
4 Urheberschutz und Nutzungsrechte
4.1 Der einem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
Sind Eigentumsrechte an Entwürfen, Reinzeichnungen oder Fotografien
erwünscht, muß dies gesondert verhandelt und honoriert
werden.
4.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche
geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten,
wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
begründen kein Miturheberrecht.
4.3 blickpunkt |x| überträgt dem Auftraggeber die
für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die
Werke von blickpunkt |x| dürfen nur für die vereinbarte
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet
werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck
des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar
gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen
zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen
Zahlung des Honorars.
4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel wie
Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) und das vereinbarte
Produktionsvolumen (z.B. Wiederholungsnutzungen für Nachauflagen)
hinausgehen, bedürfen unserer Einwilligung und sind honorarpflichtig.
4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus dürfen
auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur
mit Einverständnis von blickpunkt |x| übertragen
werden.
Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten
einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch
bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung
auch von Teilen ist unzulässig!
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt blickpunkt |x|,
eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung
zu verlangen.
4.6 Es wird jeweils nur das "einfache Nutzungsrecht"
übertragen. Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte
an Dritte bedarf unserer Zustimmung und ist honorarpflichtig.
4.7 Über den Umfang der Nutzung steht blickpunkt |x|
ein Auskunftsanspruch zu.
4.8 Der Gestalter/blickpunkt |x| hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Gestalter/ blickpunkt |x| zum Schadenersatz.
Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz
50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen
SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
5. Preise und Zahlung
5.1 Die Gesamtvergütung für die Leistung von blickpunkt |x|
errechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:
- der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen
und/oder Fotografien
- der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen
zuzüglich Nebenkosten
- der Vergütung für die Einräumung von
Nutzungsrechten
Müssen Bildwerke angekauft werden, werden diese gesondert
in Rechnung gestellt.
5.2 Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen
sind folgende Faktoren maßgeblich:
- Art und Umfang der von blickpunkt |x| erbrachten
Leistung
- Nutzung (Umfang, Art, Dauer, Gebiet) dieser Leistung
durch den Auftraggeber.
5.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe
und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung
für die Nutzung.
Werden die Entwürfe später, oder in größerem
Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist blickpunkt |x|
berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich
in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten
zu verlangen.
5.4 Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag
für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD)
übliche Vergütung als vereinbart.
5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen
Tätigkeiten, die blickpunkt |x| für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig. Eine unentgeltliche Tätigkeit
insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen
ist nicht berufsüblich und wird somit auch von blickpunkt |x|
nicht unterstützt.
5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen,
gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit
haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein
Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart
worden ist.
5.7 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig;
sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen,
so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils
fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über
einen längeren Zeitraum, so kann blickpunkt |x| Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens blickpunkt |x|,
so sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3
der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung
von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.8 Wird während der Auftragsdurchführung eine umfangreichere
Bearbeitung notwendig als vorgesehen, so ist blickpunkt |x|
berechtigt, die Mehrkosten bis zu 15 % des Auftragsvolumens ohne
besondere Vereinbarung in Rechnung zu stellen. Wird der vereinbarte
Auftragsrahmen um mehr als 15 % überschritten, so ist blickpunkt |x|
verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und berechtigt, ihm
ein erneutes Angebot zu unterbreiten.
5.9 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen
sind.
5.10 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen (z.B.
Internetseitenpflege) stellt blickpunkt |x| monatlich in Rechnung.
5.11 blickpunkt |x| ist berechtigt, Festpreise jederzeit nach
schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu
erhöhen.
5.12 Bei Zahlungsverzug kann blickpunkt |x| Verzugszinsen
in Höhe von 4 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren
Schadens bleibt davon unberührt.
6. Sonder,- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage
weiterer Entwürfe, die
Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische
Änderungen und sonstige Textänderungen, die nach der Freigabe
der jeweiligen Gestaltungs- oder Entwicklungsphase entstehen sowie
andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung
u.a.) sind nicht durch das Angebot abgedeckt und werden nach Zeitaufwand
gesondert berechnet.
6.2 Auslagen für die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten
oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen
Nebenkosten (insbesondere für spezielle Materialien z.B. für
Modelle, Zwischen-Reproduktionen und -aufnahmen, Satz, Druck) sind
vom Auftraggeber zu erstatten.
6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen,
Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung
(Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt blickpunkt |x|
im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor.
6.4 Soweit blickpunkt |x| Fremdleistungen (wie z.B. Belichtungen,
Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter
blickpunkt |x| von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten
frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren
Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall
zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge,
die zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten sind.
6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter
zwecks
Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind,
werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener
Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber hat blickpunkt |x| über die gesamte
Entwicklungsphase unaufgefordert alle notwendigen Informationen
über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende
Produkt zu erteilen.
Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden
Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der
zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist blickpunkt |x|
nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht
schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller blickpunkt |x|
übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt
ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber blickpunkt |x| von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung
8.1 Vor Produktionsbeginn sind blickpunkt |x| Korrekturmuster
vorzulegen.
8.2 Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Durch die
Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen
Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend
erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase
nicht widersprochen wird.
8.3 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme
verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin
aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustandekommt,
gilt die vertragliche Leistung von blickpunkt |x| mit Nutzung
durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche
Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht,
sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert.
8.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme
nicht widersprochen werden. Der Auftraggeber ist insoweit auf sein
Kündigungsrecht verwiesen (siehe Punkt 8).
8.5 Die Produktion wird von blickpunkt |x| nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung,
so ist blickpunkt |x| ermächtigt, erforderliche Entscheidungen
nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
9. Lieferung/Leistungen von multimedialen Anwendungen
9.1 blickpunkt |x| behält sich das Recht vor, die Lieferungen
und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern.
9.2 Gegenstand der Leistungspflicht von blickpunkt |x| ist
- auch wenn die Installation als solche von blickpunkt |x|
erbracht wird insbesondere nicht die Anpassung bereits beim
Kunden bestehender Anwendungen an die vertragsgegenständliche
Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen
Anwendungen von blickpunkt |x| erstellt worden sind.
9.3 Weitere begleitende Leistungen von blickpunkt |x|, auch
die Benutzerschulung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt,
wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
9.4 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird
blickpunkt |x| im Verhältnis zwischen dem Kunden und einer
Organisation zur Domain-Vergabe (z.B. DENIC oder STRATO) lediglich
als Vermittler tätig. blickpunkt |x| übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragten und delegierten
Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
9.5 Die Rechte an allen Skripten, wie JavaScript, PerlScript, CGI-Programmen,
oder Java-Programmen sowie der erstellten Designs für Webseiten
und anderen Produkte verbleiben bei blickpunkt |x|, soweit
diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt
sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.
9.6 Der Kunde testet gründlich jede Anwendung auf Mangelfreiheit
und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der
operativen Nutzung der Anwendung beginnt. Dies gilt auch für
Anwendungen, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege
von blickpunkt |x| erhält.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede,
auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Anwendung
die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen
kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
10 Inhalte von Internetseiten
10.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner
Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten
und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
10.2 blickpunkt |x| unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht.
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische
oder rechtsradikale Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.
10.3 blickpunkt |x| übernimmt keine Gewähr für
die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz,
insbesondere in Bezug auf zukünftige Browser und Plug-In Versionen,
es sei denn, blickpunkt |x| kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden
sowie für entgangenen Gewinn haftet blickpunkt |x| nur
bei Vorsatz.
11. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
11.1 An den Arbeiten des Gestalters werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
ein
Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen (siehe
auch unter 1.1).
11.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises
bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von blickpunkt |x|.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann blickpunkt |x|,
unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung
seiner Rechte zurücknehmen und gegebenenfalls eine Internetpräsenz
des Kunden vom Netz nehmen, wenn diese oder deren vereinbarte Pflege
unbezahlt ist. Vorher kündigt blickpunkt |x| dies dem
Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung
der offenen Rechnung.
11.3 Die Vorlagen und/oder Originale sind nach angemessener Frist
unbeschädigt blickpunkt |x| zurückzugeben, sofern
nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen
wurde.
11.4 Bei Verlust oder Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten;
d.h. die Kosten sind vom Auftraggeber in der Höhe zu erstatten,
die zur Wiederherstellung nötig sind. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
11.5 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr
und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
11.6 blickpunkt |x| ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts,
die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,
so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat blickpunkt |x| dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen
vorherigen Zustimmung geändert werden.
12. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
12.1 blickpunkt |x| verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen,
Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. blickpunkt |x|
haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist
ausgeschlossen.
12.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig
zu dokumentieren, bei Internetanwendungen insbesondere unter Protokollierung
angezeigter Fehlermeldungen und gegebenenfalls der URL. Fehler sind
schriftlich zu melden. Hierzu steht dem Kunden im Internet unter
der URL http://www.blickpunktx.de ein Formular zur Verfügung.
Der Kunde hat blickpunkt |x| bei einer möglichen Mangelbeseitigung
nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer
Fehlerbeseitigung Internet-Daten vollständig zu sichern.
12.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich
solche Fehler, die durch äussere Einflüsse, Bedienungsfehler
oder nicht durch blickpunkt |x| durchgeführte Änderungen,
Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen
entstehen. blickpunkt |x| haftet nicht für Probleme, die
durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen
Programmen entstehen.
12.4 blickpunkt |x| haftet nur für Schäden, die
von blickpunkt |x| grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
blickpunkt |x| haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung
im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende
Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch ausservertragliche
Ansprüche.
12.5 Soweit blickpunkt |x| auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters
Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag
gibt, haftet blickpunkt |x| nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse
der beauftragten Leistungserbringer.
blickpunkt |x| verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig
auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet blickpunkt |x|
für die Erfüllungsgehilfen nicht.
12.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird
von blickpunkt |x| nicht übernommen; gleiches gilt für
deren Schutzfähigkeit.
12.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter
übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit
von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung
freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für blickpunkt |x|.
12.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt
dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter
im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen
an blickpunkt |x|, stellt er blickpunkt |x| von der Haftung
frei.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von
blickpunkt |x| nicht ausgeschlossen.
13. Datenschutz
13.1 blickpunkt |x| speichert alle Daten des Kunden während
der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies
zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich ist.
13.2 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt blickpunkt |x|
auch zur
Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für
eigene
Zwecke.
13.3 blickpunkt |x| wird diese Daten des Kunden ohne dessen
Einverständnis
nicht an Dritte weiterleiten.
13.4 blickpunkt |x| weist den Kunden ausdrücklich darauf
hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen
Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit
der von ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten
Daten trägt der Kunde selbst in vollem Umfang Sorge.
14. Kündigungsrecht des Auftraggebers
14.1 Der Auftraggeber kann bis zur vollständigen Leistungserbringung
jederzeit den Vertag kündigen.
14.2 Er kann auch aus Gründen des Geschmacks kündigen.
14.3 Kündigt der Auftraggeber, so ist blickpunkt |x|
berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits
erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die
Kündigung erfolgt.
14.4 blickpunkt |x| zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der
einzelnen Leistungsphasen an. blickpunkt |x| verpflichtet sich,
dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses
einzuräumen.
14.5 Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte
auf ihn über. Sämtliche von blickpunkt |x| gefertigten
Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen
Modelle sind blickpunkt |x| unverzüglich zurückzugeben.
15. Belegexemplare
Von allen vervielfältigten Werken überlässt der
Auftraggeber blickpunkt |x| mindestens zehn einwandfreie ungefaltete
Belegexemplare. blickpunkt |x| darf diese im Rahmen der Eigenwerbung
verwenden.
16. Referenz
blickpunkt |x| behält sich vor, einen Link auf den Seiten
der Internetpräsenz des Kunden zu plazieren, der zur Internetseite
www.blickpunktx.de führt. Dieser Link besteht entweder aus
einer Grafik oder einem textbasierenden Link und wird so gewählt,
dass dieser nicht das Gesamtbild der Internetpräsenz des Kundens
stört.
blickpunkt |x| hat das Recht, Internetseiten oder sonstige
geleisteten Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach
dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis
des Kunden als Referenz auf der Internetseite www.blickpunktx.de
aufzuführen und in Belegmappen bzw. bei Präsentationen
zu verwenden.
17. Gestaltungsfreiheit
17.1 Für blickpunkt |x| besteht im Rahmen des Auftrags
Gestaltungsfreiheit.
Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestehenden Arbeiten nur unter
den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(§§ 631 ff BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.
17.2 Infolge der an blickpunkt |x| übertragenen Gestaltungsfreiheit
und der damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten können
aus Gründen des Geschmacks keine Nachbesserungs- oder Gewährleistungsrechte
entstehen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
blickpunkt |x| behält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene Arbeiten.
18. Erfüllungsort
18.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von blickpunkt |x|:
Köln.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19. Änderungen/Ergänzungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder
gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten
Schriftform, wobei Briefwechsel oder Fax genügt.
19.2 Soweit dieser allgemeinen Vertagsgrundlage eine Regelung fehlen
sollte,
gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.
19.3 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer der
vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher
und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst
nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck
soweit wie möglich verwirklicht.
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